RECHTLICHES • VONPECH
Regelungen für Warenlieferungen, Textilveredelung, individuelle Anfertigungen und weitere Leistungen von vonPech.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen vonPech und seinen Kunden über Warenlieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen. Sie erfassen insbesondere Textilstick, DTF-Textildruck, Flex- und Foliendruck, Sublimation, individuelle Textilveredelung, Arbeits- und Vereinskleidung, Teamsport, Werbeartikel, Merchandising sowie die Bearbeitung von Druck-, Stick- und Produktionsdaten.
Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung und – soweit vorgesehen – der vom Kunden erteilten Druck-, Stick-, Layout- oder Produktionsfreigabe.
Produktdarstellungen in einem Onlineshop stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung, Beginn der Ausführung oder Versand beziehungsweise Übergabe der Ware zustande. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen der Abstimmung und können zusätzliche Kosten sowie längere Fertigungszeiten verursachen.
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Onlineshop ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können – bei entsprechender Kennzeichnung – Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Versand, Verpackung, Expressleistungen, Grafikarbeiten, Digitalisierung, Punch-/Stickdateierstellung, Einrichtung und sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
Neukunden werden grundsätzlich ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. Als Neukunde gilt regelmäßig ein Kunde, mit dem noch keine vollständig abgewickelte Geschäftsbeziehung besteht.
Produktion und Veredelung beginnen bei Vorkasse erst, wenn der vollständige Rechnungsbetrag eingegangen ist, alle benötigten Daten vorliegen, erforderliche Freigaben erteilt wurden und gegebenenfalls vom Kunden bereitzustellende Waren vollständig eingetroffen sind. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt eine vereinbarte Produktions- oder Lieferzeit. Für Bestandskunden gelten die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Ein wesentlicher Teil der Leistungen von vonPech besteht aus individuell nach Kundenvorgaben gefertigten oder veredelten Waren. Dazu zählen insbesondere Namen, Logos, Vereinswappen, Firmenzeichen, Bilder, Nummern, Schriftzüge, Motive, Stickereien und Drucke.
Nach Beginn der individuellen Veredelung können diese Waren regelmäßig nicht mehr anderweitig verwendet werden. Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rücknahme wegen Nichtgefallens, falscher Größenwahl oder nachträglicher Meinungsänderung ist deshalb ausgeschlossen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln. Das Widerrufsrecht besteht jedoch insbesondere nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Das betrifft bei vonPech insbesondere personalisierte oder individuell veredelte Textilien und Waren mit Namen, Logos, Motiven, Schriftzügen, Nummern, Bildern, Stickereien oder Drucken. Für nicht individualisierte Standardware gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
vonPech kann auch vom Kunden bereitgestellte Textilien oder Gegenstände veredeln. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ware grundsätzlich für das gewählte Verfahren geeignet ist, und muss bekannte Besonderheiten wie Beschichtungen, Imprägnierungen, Vorbehandlungen, Hitzempfindlichkeit, vorhandene Veredelungen oder Vorschäden mitteilen.
Bei kundeneigenen Waren können verborgene Materialeigenschaften trotz fachgerechter Verarbeitung zu Veränderungen oder Schäden führen. Für Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf nicht erkennbare Materialeigenschaften oder Vorschäden zurückgehen, besteht keine Haftung, sofern vonPech die geschuldete fachliche Sorgfalt eingehalten hat. Schuldhaft verursachte Schäden bleiben davon unberührt.
Stellt ein Verbraucher eigene Ware bereit und besteht der Auftrag im Wesentlichen aus deren Veredelung, können die gesetzlichen Vorschriften über Dienst- beziehungsweise Werkleistungen gelten. Soll mit der Leistung bereits während einer laufenden Widerrufsfrist begonnen werden, wird die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung beziehungsweise das entsprechende Verlangen des Verbrauchers eingeholt.
Bei vollständiger Leistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Bei einem Widerruf nach ausdrücklich verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn kann gesetzlicher Wertersatz für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen anfallen.
Der Kunde muss alle für den Auftrag erforderlichen Informationen vollständig und richtig liefern. Dies gilt insbesondere für Namen, Schreibweisen, Telefonnummern, Internetadressen, Größen, Nummern, Logos, Texte und sonstige Inhalte.
Vom Kunden bereitgestellte Daten werden grundsätzlich in der übermittelten Form verarbeitet, sofern keine gesonderte Bearbeitung vereinbart wurde. Sind Daten technisch ungeeignet, kann vonPech eine Datenaufbereitung, Digitalisierung, Neuerstellung oder Punch-/Stickdateierstellung anbieten. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden vorab abgestimmt.
Vor Produktionsbeginn kann vonPech dem Kunden eine digitale oder physische Ansicht, einen Korrekturabzug, ein Layout, einen Musterstick oder eine andere Produktionsfreigabe zur Prüfung vorlegen.
Der Kunde kontrolliert dabei insbesondere Schreibweise, Inhalt, Positionierung, Größenverhältnisse, Motiv, Namen und Nummern. Mit seiner Freigabe bestätigt er die für ihn erkennbaren Merkmale. Änderungen nach erfolgter Freigabe können Zusatzkosten und Verzögerungen verursachen. Fehler, die erst danach durch vonPech entstehen, werden von der Freigabe nicht erfasst.
Bei Druck- und Stickverfahren können technisch bedingte geringfügige Abweichungen auftreten. Bildschirmfarben können wegen unterschiedlicher Displays und Farbprofile von der Produktion abweichen. Auch Textilfarbe, Gewebestruktur, Materialzusammensetzung und Oberfläche beeinflussen das Ergebnis.
Branchenübliche, technisch unvermeidbare und für den Kunden zumutbare geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Eine verbindliche Übereinstimmung mit Pantone-, HKS-, RAL- oder anderen Farbreferenzen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und das eingesetzte Verfahren dies technisch ermöglicht.
Für die Haltbarkeit der Veredelung sind die mitgeteilten Wasch- und Pflegehinweise einzuhalten. Schäden durch ungeeignete Waschprogramme, zu hohe Temperaturen, ungeeignete Wasch- oder Reinigungsmittel, Trockner, direktes Bügeln über die Veredelung oder sonstige pflegewidrige Behandlung stellen keinen von vonPech zu vertretenden Mangel dar.
Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Übergabe vorhandenen Mangels bleiben unberührt.
Der Kunde versichert, zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Motive, Bilder, Logos, Marken, Texte, Zeichnungen, Grafiken und sonstigen Inhalte berechtigt zu sein. Inhalte, deren Verwendung Rechte Dritter verletzt, dürfen nicht zur Produktion überlassen werden.
Werden wegen eines vom Kunden gelieferten Inhalts berechtigte Ansprüche Dritter gegen vonPech erhoben, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. vonPech darf Aufträge ablehnen oder stoppen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.
Von vonPech erstellte Stickprogramme, Punchdateien, Schablonen und sonstige technische Produktionsdaten dienen grundsätzlich der internen Fertigung. Die Bezahlung einer Stickerei, eines Drucks oder einer Einrichtungspauschale umfasst nicht automatisch die Herausgabe offener Produktions- oder Arbeitsdateien.
Eine Übergabe solcher Dateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Rechte des Kunden an seinen eigenen bereitgestellten Dateien bleiben unberührt.
Produktions- und Lieferzeiten sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Produktionszeit beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang bei Vorkasse, Vorliegen aller Kundendaten, erteilter Freigabe und Eingang eventuell bereitzustellender Waren.
Fehlende Angaben, verspätete Freigaben oder Zahlungen verlängern die Fertigungszeit entsprechend. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von vonPech, die Produktion oder Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit rechtfertigen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Geliefert wird an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung – soweit gesetzlich zulässig – mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Bei Selbstabholung wird der Kunde informiert, sobald die Ware bereitsteht.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von vonPech. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt – soweit gesetzlich zulässig – bis zur Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem von vonPech zu vertretenden Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung und bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, zu.
Kein von vonPech zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung ausschließlich auf ungeeignetem Kundenmaterial, verschwiegenen Materialeigenschaften, vom Kunden freigegebenen erkennbaren Fehlern, unsachgemäßer Nutzung, Missachtung von Pflegehinweisen oder zumutbaren technisch unvermeidbaren Abweichungen beruht.
Für Kaufleute gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Verbraucher trifft keine darüber hinausgehende Prüfpflicht.
vonPech haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind nach ordnungsgemäßer Untersuchung unverzüglich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
Verbraucher können nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen. Unternehmer können – soweit gesetzlich zulässig – nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch kein Schutz entzogen wird, der nach zwingenden Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts besteht. Für Verträge mit Unternehmern ist das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
vonPech ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen vonPech und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 22. August 2026